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Ein sicherer Betrieb von Drohnen ist durch eine sachgerechte Ausbildung sicherzustellen. Dies gilt insbesondere beim Einsatz von mehreren Drohnen unterschiedlicher

Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) an einer Einsatzstelle. 

Die Ausbildung untergliedert sich in theoretische und praktische Anteile. Die praktischen Anteile sind stufenweise aufgebaut. Um die praktischen Fertigkeiten des Fluges zu erlernen beginnt die Ausbildung zunächst mit Drohnen ohne Assistenzsysteme (z.B. Flugstabilisierung durch GPS). Anschließend wird die Ausbildung mit einer Drohne fortgeführt die der Einsatzdrohne ähnelt. Einsatzspezifisch sowie abhängig vom verwendeten Flugmuster können spezielle Ausbildungsinhalte notwendig sein.

Die praktische Ausbildung umfasst in etwa folgende Themenblöcke:

  • Grundausbildung mit Drohnen ohne Assistenzsysteme
  • Grundausbildung mit Drohnen mit Assistenzsystemen
  • Fachausbildung mit Einsatz-Fluggerät unter einsatzrealistischen Bedingungen
  • Sensorbedienung

Die theoretische Ausbildung umfasst folgende Themenblöcke:

  • Rechtliche Grundlagen (Luftrecht, Haftungsrecht, Datenschutzrecht etc.)
  • Diese Gemeinsamen Regelungen zum Einsatz von Drohnen im Bevölkerungsschutz
  • Wetterkunde
  • Navigation
  • Funk und Kommunikation
  • Sensorsysteme und Datenverarbeitung
  • Gebietskunde
  • Fluggerätekunde
  • Erste Hilfe
  • Einsatzorganisation und Luftraumkoordination

Die Qualifikation als Drohnensteuerer muss durch Übungen und/oder Fortbildungen sowie durch regelmäßiges Training aufrechterhalten werden. Die abgeschlossene Ausbildung ist mit einer Erfolgskontrolle in Theorie und Praxis zu dokumentieren.